
Gemeinde Röhrmoos
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren
nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
1 Ausgangssituation
Leistungsfähige Internetzugänge sind in der modernen Informationsgesellschaft zunehmend
unverzichtbarer Bestandteil der Basisinfrastruktur. Im ländlichen Raum besteht jedoch teilweise
noch erheblicher Ausbaubedarf. Um die Breitbandversorgungssituation im Gemeindegebiet zu
verbessern, plant die Gemeinde Röhrmoos Maßnahmen zum Breitbandausbau.
2 Ziel
2.1. Die Gemeinde Röhrmoos führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
2.2. Zeitgleich führt die Gemeinde Röhrmoos ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
3 Unterversorgungssituation
3.1. Die Gemeinde Röhrmoos (Einwohner: 6.341 mit einer Fläche von 31,74 km², Landkreis Dachau) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsraten unter 1 Mbit/s).
In einigen Ortsteilen ist eine Grundversorgung über 1 Mbit/s verfügbar, diese deckt jedoch nicht den erhöhten Breitbandbedarf von ansässigen Unternehmen ab.
3.2. Die Gemeinde Röhrmoos hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt.
Details zum Ergebnis können auf der Internetseite [www.roehrmoos.de] eingesehen oder schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Ziffer 9) angefordert werden.
4 Zieldefinition
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Telekommunikationsnetzbetreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt.
Aufgrund von erhöhtem Breitbandbedarf für Unternehmen und Freiberufler wird eine
Breitbandversorgung mit folgender Mindestübertragungsrate (Download) gefordert:
- Arzbach erforderliche Übertragungsrate mindestens 6 Mbit/s
- Biberbach erforderliche Übertragungsrate mindestens 6 Mbit/s
- Großinzemoos erforderliche Übertragungsrate mindestens 10 Mbit/s
- Sigmertshausen erforderliche Übertragungsrate mindestens 6 Mbit/s
Für die übrigen unterversorgten Ortsteile wird aufgrund aktueller Bedarfsmeldungen eine mittlere, effektive Übertragungsrate (Download) von mehr als 1 Mbit/s im Download und 128 kbit/s im Upload erwartet.
Anhand der eingesetzten Technik sollten möglichst Bandbreiten bis zu 16 Mbit/s erreichbar sein.
Die geforderte Datenrate soll den Nutzern in mindestens 90 % der Zeit flächendeckend zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
5 Anforderungen
Interessierte Anbieter haben ein konkretes Angebot für einen Breitbandausbau im
Gemeindegebiet abzugeben. Dem Angebot muss ein technisches Konzept sowie die konkrete Ausbauplanung für das Kommunikationsnetz zugrunde liegen und beigefügt werden.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Angaben beinhalten (hierzu bitte die Anlage 1 -Bieterangabenverwenden):
1. Konkretes technisches Konzept (Ausbauplanung und Ausbaumaßnahmen)
2. Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch graphische Darstellung)
3. Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
4. Höhe der Endkundenpreise, inkl. Bereitstellungsgebühr und Kosten für die Endkundengeräte
5. Dauer bis zur Inbetriebnahme ab Auftragserteilung
6. Angaben zum Anbieter (Leistungsfähigkeit, Referenzprojekte, usw.)
7. AGB des Bieters, Leistungsbeschreibungen
6 Bewertungskriterien
Die Bewertung des Angebots wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
1. Technisches Konzept
a. Technisches Konzept zur Breitbandversorgung (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- beschreiben)
b. Konkrete Ausbauplanung und Ausbaumaßnahmen (bitte in eigenem Dokument beschreiben)
c. Zugesicherte Mindestdatenrate im Download und im Upload anhand der eingesetzten Technik (bitte in
Anlage 1 -Bieterangaben- ortsteilbezogen in [Mbit/s] angeben)
d. Maximal mögliche Datenrate im Download und im Upload anhand der eingesetzten Technik (bitte in
Anlage 1 -Bieterangaben- in [Mbit/s] angeben)
e. Zeitliche Verfügbarkeit des Netzes (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- in [% im Jahresdurchschnitt]
angeben)
f. Zukunftstauglichkeit (Möglichkeit der Leistungs- und Bandbreitenerhöhung ohne wesentliche
technische Umbauten)
2. Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch graphische Darstellung)
a. Grundversorgung mit mindestens 1 Mbit/s: Erschlossene Ortsteile und versorgte Haushalte (bitte in
Anlage 1 -Bieterangaben- unter Nennung der einzelnen Ortsteile)
4/5
b. Deckung des erhöhten Bedarfs: Erschlossene Ortsteile mit der geforderten Datenrate (bitte in Anlage
1 -Bieterangaben- unter Nennung der Ortsteile und Datenraten)
c. Anteil der erzielbaren Grundversorgung mit mindestens 1 Mbit/s (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- in
[% bezogen auf das Gesamtgebiet] angeben)
3. Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
a. Deckungsbeitrag der Gemeinde (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- in EUR] angeben)
4. Höhe der Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für die Endgeräte
(Tariftabelle beifügen oder in Anlage 1 -Bieterangaben- in [EUR z.B. einmalig, pro Monat] angeben)
5. Dauer bis zur Inbetriebnahme ab Auftragserteilung (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- in
[Kalendermonaten] angeben)
6. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters
a. Zeit der Firmenaktivität im relevanten Marktsegment (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben-
[Gründungsjahr oder Produkteinführungsjahr] angeben)
b. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- in [Anzahl]
angeben)
c. Benennung von ggf. vorgesehenen Nachunternehmern (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- für die
einzelnen Gewerke namentlich benennen)
d. Realisierte Projekte in der angebotenen Technik (Anzahl Projekte, Ortsteile und Teilnehmer) (bitte in
Anlage 1 -Bieterangaben- in [Stück] angeben)
e. Gewährleistung der Serviceerbringung (Hotline, Netzmanagement, Entstörfristen, Serviceerbringung
intern / extern, Gewährleistungsrahmen) (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- entsprechend angeben)
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen zur angebotenen
Lösung
a. Einschränkende Bedingungen für Endkunden (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- erläutern bzw. als
Anlage zur Offerte beifügen)
b. Besondere Voraussetzungen für den Ausbau (bitte in Anlage 1 -Bieterangaben- erläutern bzw. als
Anlage zur Offerte beifügen)
c. Mitwirkungspflichten der Gemeinde (z.B. Standortauswahl von Objekten) (bitte in Anlage 1 -
Bieterangaben- erläutern bzw. als Anlage zur Offerte beifügen)
Das technische Konzept, der Versorgungsgrad, der Zuschussbedarf und die Endkundenpreise
werden vorrangig berücksichtigt.
7 Sonstiges
Es können Teilangebote für einzelne Ortsteile oder für alle Ortsteile zusammen abgegeben werden.
Der Netzbetreiber sichert zu, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Planung, den Aufbau und den Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, eingehalten werden.
Er erkennt die Vorgaben der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 an. Insbesondere gewährt er anderen Netz- und Dienstebetreibern einen offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
Das transparente Auswahlverfahren verlangt, dass das Angebot in inhaltlicher, technischer und wirtschaftlicher Weise nachvollziehbar ist. Dies setzt voraus, dass die unter Absatz 5 definierten Anforderungen, insbesondere das konkrete technische Konzept, der Zuschussbedarf sowie die Endkundenpreise aus dem Angebote ersichtlich sind.
Wir weisen darauf hin, dass intransparente Angebote ausgeschlossen werden können.
8 Fristen und Termine
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 19.07.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Röhrmoos eingegangen sein (siehe Ziffer 9).
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 20.08.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Röhrmoos eingegangen sein (siehe Ziffer 9).
9 Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der Bürgermeister der Gemeinde Röhrmoos
Bgm Hans Lingl
Rathausplatz 1
85244 Röhrmoos
Telefon: 08139-9301-27
Mail : gemeinde@roehrmoos.de